VwGH 04. 09. 2025, Ra 2025/09/0015
Der VwGH hob das Erkenntnis des LVwG auf und stellte klar, dass die Ausstellung von ärztlichen Bescheinigungen zur vorläufigen Impfunfähigkeit gegen COVID-19 ohne persönliche Untersuchung einen Verstoß gegen § 55 ÄrzteG darstellt.

