VwGH 04. 09. 2025, Ra 2025/09/0005
Der VwGH hob das Erk des LVwG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf und bestätigte damit die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der mehrere "ärztliche Gutachten zur vorläufigen Impfunfähigkeit" gegen Masernimpfstoffe ohne persönliche Untersuchung der betroffenen Kinder erstellt hatte.

