VwGH 04. 09. 2025, Ra 2025/09/0020
Der VwGH gab der Revision des Disziplinaranwalts der Österreichischen Ärztekammer gegen das Erkenntnis des VwG statt und hob dieses abändernd dahin auf, dass der Einstellungsbeschluss der belangten Behörde ersatzlos behoben wurde.

