OGH 27. 09. 2023, 7 Ob 139/23a – Zum Geltungsbereich des UbG: Ob eine Krankenanstalt oder eine Abteilung "psychiatrischen Charakter" hat, ist nach bisheriger Rsp anhand einer Durchschnittsbetrachtung der versorgten Patientengruppen (Art der Krankheitsbilder), der erbrachten Leistungen (Art und Fachzugehörigkeit der medizinischen Tätigkeiten) und der internen Organisationsstrukturen (insbes fachliche Qualifikation des Personals) zu beurteilen