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OGH 19. 12. 2023, 10 Ob 39/23t – Bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt ist besonders Bedacht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu nehmen; Die konkrete Maßnahme muss geeignet und unbedingt notwendig sein und es darf nur das gelindeste zum Ziel führende Mittel angewendet werden

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VfGH, VwGH (Auswahl)ZfG 2024, 32 Heft 1 v. 15.3.2024

OGH 19. 12. 2023, 10 Ob 39/23t

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