Bereits mit Zulassung der COVID-19-Impfstoffe waren sich Juristen schnell einig, dass Impfverweigerer auch am Arbeitsplatz mit Nachteilen rechnen müssen.1) Durch die im November 2021 in Österreich eingeführte 3G-Regel am Arbeitsplatz und die nunmehr von der Bundesregierung für Februar 2022 angekündigte gesetzliche Impflicht stellt sich die Frage, ob und in welcher Form Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden können, wenn Arbeitnehmer keinen 3G- bzw 2GNachweis vorlegen können. Diese Fragestellungen werden im nachfolgenden Beitrag behandelt.2)