Seit Beginn der Covid-19-Pandemie stand das Thema rund um eine Impfung gegen diese ansteckende Krankheit im Fokus der Berichterstattung. Sobald die Immunisierung verfügbar war, erhoffte man sich eine Entspannung des Infektionsgeschehens. Diese Hoffnung hat sich allerdings nicht zuletzt aufgrund der schlechten Akzeptanz seitens der Bevölkerung in Hinblick auf die verfügbaren Impfstoffe nicht erfüllt. Das Infektionsgeschehen verschlechterte sich nach den Sommermonaten sehr stark, mit Beginn des vierten Lockdowns kam nun der Ruf nach einer Impfpflicht, wie sie bereits seit dem Jahr 1948 bis zum 01. 01. 1981 in Österreich bestand. Diese bezog sich auf die Pocken1), Kinderlähmung und Tuberkulose waren im Impfplan2) enthalten, aber nicht verpflichtend. Kam damals jemand dieser Verpflichtung nicht nach, konnte er auch von der Polizei zur Impfung vorgeführt werden. Der Staat hat im Interesse seiner BürgerInnen Kernaufgaben zu erfüllen, dazu zählen unter anderem die Wahrung des Rechtsfriedens und der Gerechtigkeit, die Sicherung des sozialen Ausgleichs oder die Abwehr von Gefahren für die innere und äußere Sicherheit. Diese Gefahrenabwehr umfasst auch Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die der Staat setzen kann.3) Das bundesweit geltende Epidemiegesetz 19504) rechtfertigt staatliche Eingriffe zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.