Seit Anfang November 2021 gilt – mit kurzer Übergangsfrist bis 14. 11. 2021, während der FFP2-Masken ausreichend waren – allgemein am Arbeitsplatz bzw Arbeitsort die sogenannte "3G-Regel". Der vorliegende Beitrag befasst sich nach einer kurzen thematischen Einleitung mit den Anforderungen an entsprechende Kontrollen und damit in Zusammenhang stehenden datenschutzrechtlichen Aspekten.