vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Editorial

EditorialThomas MüllerZfG 2018, 137 Heft 4 v. 15.10.2018

Werte Leserinnen und Leser,

Mit der letzten Ausgabe für das Jahr 2018 dürfen wir Ihnen eine Winterlektüre zu "heißen Themen" präsentieren, die wie gewohnt an der Schnittstelle zwischen juristischer und medizinischer Praxis liegen.

Klaus Schwaighofer untersucht die strafrechtlich delikate und praktisch hoch relevante Frage, ob die Ärztekammer zur Erstattung einer Anzeige verpflichtet ist, wenn ihr Informationen über möglicherweise gerichtlich strafbare Handlungen eines Kammermitglied zukommen. Behandelt wird ferner die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die Ärztekammer von einem Verhalten eines Arztes erfährt, das ein Disziplinarvergehen verwirklicht. Auf Grundlage einer eingehenden Analyse des § 78 Abs 2 StPO und der §§ 148 und 150 ÄrzteG kommt Schwaighofer ua zu Ergebnis das die Ärztekammer zwar als anzeigepflichtige Behörde zu verstehen ist, dies aber nur im hoheitlichen Bereich. Insgesamt bietet der Beitrag eine wertvolle Handhabe für Kammern und ihre Organe aus juristischer Sicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!