Während Teil I des Beitrags (vgl ZfG 3/2017, 74) die Grundlagen der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Behinderung als außergewöhnliche Belastung durchleuchtet hat, geht dessen Fortsetzung auf die Systematik der steuerlichen Berücksichtigung sowie auf exemplarische Aufwendungen ein.