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Rs C-374/03, Urteil des EuGH vom 07.07.2005

EuroparechtZER 2006/261ZER 2006, 120 Heft 4 v. 1.8.2006

Art 9 ARB 1/80

Der EuGH prüft, ob das Kind eines türkischen Arbeitnehmers einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium geltend machen kann und befürwortet die unmittelbare Rechtswirkung von Art 9 des ARB 1/80. Auch ein Hauptwohnsitz am Ort der Universitätsausbildung in der Türkei und ein bloßer Nebenwohnsitz bei den Eltern ist als " Wohnen bei den Eltern" iSd Art 9 Satz 1 des Beschlusses 1/80 zu qualifizieren.

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