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Rs C-373/03, Urteil des EuGH vom 07.07.2005

EuroparechtZER 2006/260ZER 2006, 120 Heft 4 v. 1.8.2006

Art 6 ARB 1/80; Art 7 ARB 1/80

Das freie Zugangsrecht zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats geht durch eine Strafverurteilung und anschließenden Freiheitsentzug bzw Langzeitdrogentherapie nicht verloren. Auch ein getrennter Wohnsitz von jenem türkischen Arbeitnehmer, von dem das Aufenthaltsrecht abgeleitet wurde, steht der Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt nicht entgegen.

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