Art 6 ARB 1/80; Art 7 ARB 1/80
Die Überschreitung eines angemessenen Zeitraums für die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach der Entlassung aus einer Freiheitsstrafe kann den Verlust des Zugangsrechts zum Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaats für einen türkischen Staatsangehörigen zur Folge haben.

