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Rs T-141/03, Urteil des EuG vom 14.04.2005

EuroparechtZER 2006/134ZER 2006, 87 Heft 3 v. 1.6.2006

Art 230 Abs 4 EG

Eine Nichtigkeitsklage kann nur bei einem bestehenden Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung geltend gemacht werden. Bei Bezugnahme auf künftige Rechtssituationen muss eine bereits feststehende Einschränkung nachgewiesen werden.

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