Art 7 Abs 1 lit b VO 40/94 /EG; Art 7 Abs 1 lit c VO 40/94 /EG
Die Kennzeichnungskraft einer aus mehreren Wörtern gebildeten Marke bestimmt sich nach der gesamten Marke. Die fehlender Unterscheidungskraft einzelner Markenbestandteile steht der Bejahung der Kennzeichnungskraft der gesamten Marke nicht entgegen.

