Einer Arbeitslosen wurde vom AMS eine Vollzeitbeschäftigung zugewiesen. In ihrem Bewerbungsschreiben hat sie darauf hingewiesen, dass sie zwei chronisch kranke Kinder habe und Sachwalterin sei, weshalb es regelmäßig und kurzfristig zu Verhinderungen kommen könne. Sie hat daraufhin ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren.

