Eine Arbeitslose teilte dem AMS über das eAMS-Konto mit, zu dem vereinbarten Termin zur Wiedermeldung wegen eines verlängerten Auslandsaufenthalts nicht erscheinen zu können. Das AMS wies ihren Antrag auf Wiedergewährung des Arbeitslosengeldes nach ihrer Rückkehr ab, da sie die begrenzte Aufenthaltsdauer überschritten hätte

