Der Kl organisierte als BR-Vorsitzender einen Skiausflug für die Mitarbeiter, wobei diese die Kosten zu 80 % selbst zu tragen hatten. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Mittagessen mit den Teilnehmern verunfallte er beim Skifahren. Fraglich war, ob es sich um einen geschützten Wegunfall handle.

