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AN-Ähnlichkeit einer Wertpapiervermittlerin und Versicherungsmaklerin

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes KagerZAS-Judikatur 2023/6ZAS-Judikatur 2023, 16 Heft 1 v. 20.1.2023

Die Kl schloss mit der Bekl eine als "Geschäftspartnervertrag" bezeichnete Vereinbarung ab, nach der sie als selbstständig tätige Gewerbetreibende der Kl Personen namhaft machen sollte, die an deren Leistungen interessiert sind. Der Vertrag sollte nach dem Willen der Vertragsparteien eine selbstständige Tätigkeit zwischen Gewerbetreibenden begründen. Die Kl begehrt vor dem Handelsgericht aufgrund einer Verletzung eines vertraglich vereinbarten Konkurrenzverbots Unterlassung unlauterer Geschäftspraktiken sowie Schadenersatz. Die Bekl sei bei ihr als selbstständige Geschäftspartnerin tätig gewesen. Diese wandte ein, dass das ErstG als Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden habe, weil sie nicht völlig weisungsfrei gearbeitet habe und daher als AN-ähnlich anzusehen sei. Das ErstG gab dem Einwand Folge, das RekG verneinte die AN-Ähnlichkeit und änderte den Beschluss dahin ab, dass das Verfahren vor dem Handelsgericht durchzuführen sei.

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