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Besonderer Bestandschutz als BR-Mitglied auch in ausgegliederten Betrieben der öffentlichen Hand

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes KagerZAS-Judikatur 2023/3ZAS-Judikatur 2023, 15 Heft 1 v. 20.1.2023

Der Kl wurde als Vertragsbediensteter den Wiener Linien dauernd zugewiesen. Er wurde wegen gröblicher Verletzung von Dienstpflichten gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war er sowohl Mitglied des BR, des Zentral-BR, als auch Personalvertreter nach dem Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG). Die nach diesem Gesetz zuständige gemeinderätliche Personalkommission stimmte der Kündigung zu. Der Kl begehrte die Feststellung des aufrechten DV, da er auch den Kündigungsschutz eines BR-Mitglieds gem §§ 120 ff ArbVG genieße. Die Kündigung sei mangels vorheriger Zustimmung des Gerichts rechtsunwirksam. Die Bekl wandte ein, die Zustimmung der Personalkommission ersetze den Bestandschutz der BR-Mitglieder. Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt.

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