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Berechnung des Arbeitslosengeldes anhand des Günstigkeitsvergleiches für arbeitslose Personen über 45

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2023/12ZAS-Judikatur 2023, 18 Heft 1 v. 20.1.2023

Hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so ist ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt vorliegt. Strittig war, ob das bereits einmal herangezogene Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf Arbeitslosengeld zu valorisieren ist.

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