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Vereitelung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Forderung einer überhöhten Entlohnung

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2022/90ZAS-Judikatur 2022, 303 Heft 6 v. 16.11.2022

Dem arbeitslosen RevWerber wurde vom AMS eine Vollzeitbeschäftigung als technischer Einkäufer mit einem kollV-lichen Grundgehalt von € 2.400,- brutto bei Bereitschaft zur "deutlichen Überzahlung" zugewiesen. In einem Telefongespräch mit dem potentiellen AG gab er an, eine Entlohnung von € 5.000,- brutto pro Monat zu wollen, stellte aber nicht klar, dass er auch bereit wäre, die Stelle bei einer niedrigeren Entlohnung anzunehmen. Es kam zu keiner Anstellung. Das AMS stellte daraufhin das Arbeitslosengeld befristet ein. Das BVwG gab der dagegen erhobenen Beschwerde teilweise statt. Nach den getroffenen Feststellungen hatte der RevWerber billigend in Kauf genommen, durch seine Gehaltsforderung zumindest die Chancen auf eine Anstellung verringert zu haben.

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