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Unterster Strafrahmen für Unterentlohnung gilt nur für Kleinstunternehmen mit bis zu neun AN

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturFlorian HörmannZAS-Judikatur 2022/91ZAS-Judikatur 2022, 303 - 304 Heft 6 v. 16.11.2022

Eine dänische Gesellschaft beschäftigte fünf AN in Österreich, ohne ihnen das gebührende Entgelt zu bezahlen, weshalb eine Gesamtstrafe über den Geschäftsführer der Gesellschaft verhängt wurde. Das LVwG begründete die Anwendung des untersten Strafrahmens dabei ua damit, dass fünf AN unterentlohnt wurden.

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