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Scan des Kündigungsschreibens genügt Schriftformgebot

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2022/76ZAS-Judikatur 2022, 300 Heft 6 v. 16.11.2022

Die Kl war als Vertragslehrerin bei der Bekl beschäftigt. Sie erhielt ein eigenhändig unterzeichnetes Kündigungsschreiben per E-Mail übermittelt. Sie machte ua geltend, dass dies gegen das gesetzliche Schriftformgebot (§ 32 Abs 1 VBG) verstoße. Das ErstG gab der Klage statt. Das BerG hob das Urteil zur Verfahrensergänzung auf.

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