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Zusammentreffen von Überstundenpauschale und Gleitzeit

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2022/78ZAS-Judikatur 2022, 300 - 301 Heft 6 v. 16.11.2022

Der Kl ist bei der ÖGK beschäftigt und erhält eine Funktionszulage, die teilweise auch der pauschalen Abgeltung von monatlich 15 Überstunden dient. Zusätzlich unterliegt er einer Gleitzeit-BV, die ua vorsieht, dass am Ende der Gleitzeitperiode nur ein Zeitguthaben von 40 Stunden bestehen und in die nächste Periode übertragen werden darf. Nach einer 2019 abgeschlossenen "Zusatz-V" zur Gleitzeit-BV soll jener Teil der Funktionszulage, welcher der pauschalen Abgeltung von Überstunden dient, am Ende der Gleitzeitperiode vom Guthaben abgezogen werden. Das Restguthaben wird in die folgende Gleitzeitperiode übertragen. Nach dem Kl sei ein solcher Abzug unzulässig, soweit das Zeitguthaben 40 Stunden nicht übersteigt. Das ErstG gibt der Klage statt. Das BerG weist hingegen ab.

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