Das bekl Logistikunternehmen hat seine Außentüren und ausgewählte Türen im Innenbereich mit einem elektronischen Schloss versehen und seine AN mit personalisierten Zutrittskarten ausgestattet. Zutrittsdaten können an den jeweiligen Türen gespeichert und an den PC des Benutzers übertragen werden. Diese Logdateien können so ausgelesen werden, dass sie nach Zutrittspunkt oder Medien gefiltert und den einzelnen Benutzern zugeordnet werden. Der kl BR begehrte die Unterlassung der Kontrolle sowie der Aufzeichnung, Auswertung, Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten, die Löschung bereits erfasster Daten und das verwendete System zu deinstallieren. Strittig war, ob dieses System die Menschenwürde berührt. Die Instanzgerichte erließen die beantragte einstweilige Verfügung.

