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Anerkennung einer Ausbildung als Psychotherapeutin

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2022/70ZAS-Judikatur 2022, 266 - 267 Heft 5 v. 15.9.2022

Die Kl schloss an der University of West England einen postgradualen Lehrgang zur "lösungsfokussierten Therapie" ab. Die Ausbildung selbst fand in Finnland statt. Die Kl beantragte bei der finnischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" führen zu dürfen. Dafür hätte die Kl auch Praxiszeiten vorweisen müssen, die sie aber nicht hatte. Zudem hatte die finnische Behörde Bedenken hinsichtlich der Ausbildungsqualität des Lehrgangs. Sie konnte ihre Bedenken durch Interviews mit früheren Teilnehmern und einem universitären Gutachten begründen. Die Behörde wies daher den Antrag auf Anerkennung der Ausbildung mangels Gleichwertigkeit ab.

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