vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Duschen am Arbeitsplatz ist nicht notwendig Arbeitszeit

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter SchöffmannZAS-Judikatur 2022/58ZAS-Judikatur 2022, 263 Heft 5 v. 15.9.2022

Die Kl war als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin in Krankenanstalten des Bekl beschäftigt. Sie musste Anstaltskleidung tragen, die sie nicht nach Hause mitnehmen durfte. Nach dem Umkleiden duschte sie sich regelmäßig, bevor sie ihre Privatkleidung anzog. Das Duschen war weder angeordnet noch aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Kl begehrte die Abgeltung der Duschzeit als Arbeitszeit. Die Vorinstanzen wiesen ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!