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Notfallsanitäter übt keine Angestelltentätigkeit aus

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2022/48ZAS-Judikatur 2022, 206 Heft 4 v. 14.7.2022

Der Kl absolvierte eine Ausbildung zum Notfallsanitäter im Ausmaß von 790 Stunden und übte diesen Beruf in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag aus. Er beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Fraglich war, ob er Berufsschutz als Angestellter genießt.

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