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Fristenberechnung für Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2022/49ZAS-Judikatur 2022, 206 Heft 4 v. 14.7.2022

Das Kind der Kl wurde an einem Montag geboren. Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wurde sieben Wochen nach der Geburt an einem Montag vorgenommen. Fraglich war, ob die Untersuchung nach der MuKiPassV rechtzeitig, nämlich in der siebenten Lebenswoche, vorgenommen wurde.

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