Die Bekl war beim Kl als Ordinationsgehilfin beschäftigt. Der Kl bezahlte das Entgelt seiner AN derart aus, dass er monatlich den Betrag von € 1.000,- mittels Dauerauftrag und den Rest ein bis zwei Tage später mittels Erlagschein über einen Bankautomaten überwies. Zusätzlich erhielt die Bekl über einen Zeitraum von 13 Monaten € 11.425,- vom Konto des Kl ohne Verwendungszweck überwiesen. Einem vom Kl unterbreiteten Rückzahlungsplan stimmte die Bekl nicht zu und erklärte kurz darauf ihren Austritt. Der Kl begehrte die Rückzahlung des zu viel überwiesenen Betrages. Das ErstG gab dem Klagebegehren statt, das BerG wies ab.

