vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Verfall von Entgeltansprüchen für Mehrarbeitsstunden gem Ang-KollV Hotel- und Gastgewerbe

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter SchöffmannZAS-Judikatur 2022/30ZAS-Judikatur 2022, 163 Heft 3 v. 13.5.2022

Auf das AV des Kl war der KollV für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden. Gem Pkt 5 und 6 dieses KollV verfallen Gehaltsansprüche und Entgeltansprüche für Überstunden, wenn sie nicht vier Monate nach Fälligkeit beim AG schriftlich geltend gemacht werden. Der Forderung des Kl nach Bezahlung geleisteter Mehrarbeitsstunden hielt die Bekl wegen verspäteter Geltendmachung den Verfall entgegen. Die Vorinstanzen wiesen das Begehren für die Mehrarbeit ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!