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Anfechtungsfrist ist auch bei Eventualentlassung einzuhalten

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter SchöffmannZAS-Judikatur 2022/28ZAS-Judikatur 2022, 162 Heft 3 v. 13.5.2022

Während eines anhängigen Verfahrens über die Rechtsmäßigkeit einer Entlassung des Kl sprach die Bekl eine Eventualentlassung gem § 45 Abs 2 Z 2 VBO 1995 aus. Gem Abs 6 leg cit ist eine Entlassung innerhalb von vier Wochen anzufechten. Der Kl versäumte diese Frist und das ErstG und das RekG wiesen die Klage als verspätet zurück.

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