Das deutsche Recht lässt seit 2017 Überlassungen an einen Beschäftiger für eine Dauer von bis 18 Monaten zu. Diese Frist kann in Tarifverträgen verlängert werden. Wird ein AN über die Überlassungshöchstdauer hinaus an einen Beschäftiger überlassen, entsteht ein AV des AN mit dem Beschäftiger.

