Der Kl wurde als Internatsschüler sexuell missbraucht. Mit dem Heimträger schloss er aus Anlass eines Gerichtsverfahrens einen außergerichtlichen Vergleich über eine Schadenersatzzahlung. Sein Antrag auf Gewährung einer Heimopferrente wurde abgelehnt, da die mit dem Vergleich zuerkannte Leistung keine pauschalierte Entschädigungsleistung sei.

