Nach der Geburt des Kindes des Kl lebte die ganze Familie zusammen in einer Wohnung an der Familienwohnadresse. Die Ehegattin des Kl wurde für vier Tage stationär im Krankenhaus aufgenommen. Da sie die - gesunde - Tochter stillte, wurde diese mit ihr ins Krankenhaus aufgenommen. Dort pflegte der Kl das Kind im Ausmaß von deutlich mehr als vier Stunden täglich; er übernachtete auch im Krankenhaus. Sein Antrag auf Gewährung des Familienzeitbonus wurde abgewiesen. Fraglich war, ob während dieses stationären Aufenthalts ein gemeinsamer Haushalt der Familie und Familienzeit gegeben waren.

