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Keine Verpflichtung zur Weiterzahlung einer Überstundenpauschale bei Umgestaltung der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturInes Kager, Peter SchöffmannZAS-Judikatur 2022/32ZAS-Judikatur 2022, 163 Heft 3 v. 13.5.2022

Frauen, bei denen nach dem MSchG eine Änderung der Beschäftigung im Betrieb erforderlich ist, besitzen nach § 14 Abs 1 MuttSchG einen Anspruch auf den Durchschnittsverdienst aus den letzten 13 Wochen, wobei jedoch Überstundenpauschalen auszuklammern sind. In Frage stand, ob dies dem Europarecht widerspricht. Das BerG verneinte dies.

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