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Befristung von Arbeitsverträgen katholischer Religionslehrer

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2022/26ZAS-Judikatur 2022, 75 Heft 2 v. 15.3.2022

Die 18 Kl unterrichteten an staatlichen Schulen in Italien das Fach Katholische Religion. Um katholische Religion unterrichten zu dürfen, ist ein von der Katholischen Kirche ausgestellter Befähigungsnachweis erforderlich. Die Kl waren seit Jahren auf Basis von jeweils auf ein Jahr befristeten Verträgen beschäftigt. Dies führte dazu, dass sie - anders als befristet beschäftigte Lehrkräfte in anderen Fächern - die Anforderungen nach nationalem Recht für das Erlangen einer Planstelle nicht erfüllen konnten. Die Kl begehrten die Umwandlung ihrer befristeten Verträge in unbefristete Verträge, obwohl das italienische Recht eine solche Umwandlung im Schulsektor nicht vorsieht.

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