Die minderjährige Kl und die Bekl schlossen einen Dienstvertrag in Form eines Ausbildungsvertrags zur Ordinationsgehilfin eines Zahnarztes samt Ausbildungskostenrückersatz (für die ersten drei Jahre nach Ausbildungsende) ab, den auch die Mutter der Kl unterschrieb. Die mittlerweile volljährige Kl beendete das Dienstverhältnis vor Ablauf der drei Jahre und zahlte die Ausbildungskosten zurück. Sie begehrt nunmehr die Rückzahlung dieses Betrags, weil die Vereinbarung pflegschaftsgerichtlich nicht genehmigt wurde und aufgrund des Ausbildungscharakters auch sittenwidrig sei. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.

