vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auf materielle Bestimmungen über die Pflichtversicherung ist das für den zu beurteilenden Zeitraum geltende Recht anzuwenden, auf Verfahrensbestimmungen hingegen das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturHannah Dölzlmüller, Fabian SchaupZAS-Judikatur 2022/21ZAS-Judikatur 2022, 74 Heft 2 v. 15.3.2022

Der Revisionswerber war während seiner Erwerbstätigkeit nach dem GSVG zur Pflichtversicherung gemeldet und leistete seine Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung an die SVS. Die ÖGK stellte mit rechtskräftigem Bescheid fest, dass die Tätigkeit des Revisionswerbers in Wahrheit der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterlag und lehnte gem § 41 GSVG die Rückerstattung ab. Das BVwG bestätigte. Vor dem VwGH war strittig, ob § 41 GSVG in seiner Fassung zur Zeit der zu beurteilenden Erwerbstätigkeit oder der Erlassung des Bescheides anzuwenden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!