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Notwendige berufliche Fortbildung als Arbeitszeit

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2022/13ZAS-Judikatur 2022, 39 Heft 1 v. 13.1.2022

Der Kl war Leiter der Abteilung Prävention (Feuerwehr) bei einer rumänischen Gemeinde. Sein AG wies ihn an, eine gesetzlich vorgeschriebene berufliche Fortbildung zu absolvieren. Die Fortbildung fand überwiegend außerhalb der Arbeitszeit des Kl (am späten Nachmittag und am Wochenende) und außerhalb des Arbeitsortes statt. Der Kl war der Ansicht, dass die Zeiten dieser beruflichen Fortbildung Arbeitszeit seien, und begehrte eine entsprechende Vergütung.

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