Der Kl ist begünstigt behindert. Seit 2018 verweigerte er zunehmend Weisungen. In einem Gespräch zeigte er sich uneinsichtig und warf seinem Vorgesetzten eine schriftliche Verwarnung zurück. Im Anschluss sagte er zu einem Arbeitskollegen, er würde seinen Vorgesetzten am liebsten erschießen. Die Bekl sprach daraufhin die Entlassung aus. Der Kl begehrte, die Entlassung für unwirksam zu erklären, da er als begünstigt Behinderter keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Die Vorinstanzen wiesen zur Gänze ab.

