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Mindestlohn bei grenzüberschreitender Entsendung

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturDaniela KrömerZAS-Judikatur 2021/71ZAS-Judikatur 2021, 237 Heft 5 v. 13.9.2021

Die Kl waren Kraftfahrer im internationalen Verkehr. Sie erhielten Taggelder für die Tätigkeit im Ausland. Diese Taggelder stiegen bei zunehmender Dauer der Entsendung ins Ausland an. Die Kl erhielten auch Zulagen, wenn sie auf ihren Fahrten Treibstoff einsparten. Die Kl erhielten für die Dauer ihrer Entsendung nach Frankreich unter Berücksichtigung der Taggelder und der Treibstoffzulage einen tatsächlichen Stundenlohn, der über dem französischen Mindeststundenlohn lag. Ohne Berücksichtigung der Taggelder und der Zulage lag der Stundenlohn der Kl unter dem französischen Mindeststundenlohn.

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