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Nähere Prüfung der Arbeitswilligkeit trotz zweier Anspruchsverluste und einer Vereitelungshandlung notwendig

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2021/68ZAS-Judikatur 2021, 236 Heft 5 v. 13.9.2021

Der Bezug der Notstandshilfe eines Arbeitslosen wurde mangels Arbeitswilligkeit eingestellt, weil er das Zustandekommen einer Beschäftigung vereitelt habe und innerhalb desselben Jahrs bereits zweimal ein Anspruchsverlust auf die Notstandshilfe ausgesprochen wurde. Das BVwG hielt jedoch die bloße Erklärung des Mitbeteiligten, (jetzt) arbeitswillig zu sein, für ausreichend und hob den Bescheid auf.

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