Die Kl klagte die bekl GmbH, ein Familienunternehmen, auf Schadenersatz wegen sexueller Belästigung. Der Belästiger war der Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens. Später war sein Sohn alleiniger Geschäftsführer. Der Vater war dennoch jeden Tag im Unternehmen anwesend und trat nach außen und nach innen als Geschäftsführer auf. Die DN der Bekl sahen ihn als "Seniorchef" an. Nach Ansicht der Bekl war ihr das Verhalten des Vaters nicht zurechenbar. Das ErstG bejahte die Zurechnung, das BerG verneinte sie.

