vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sittenwidrigkeit einer Schlichtungsklausel

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturPeter Schöffmann, Felix SchörghoferZAS-Judikatur 2021/50ZAS-Judikatur 2021, 196 Heft 4 v. 12.7.2021

Die Kl begehrte offene Provisionen aus einem bereits beendeten AV. Der AV enthielt eine Schlichtungsklausel, wonach für Ansprüche aus dem AV (nur) die AN zunächst eine Schlichtungsstelle anzurufen hätte. Die Kl hatte vor der Klage keine Schlichtungsstelle angerufen. Die bekl AG wandte die mangelnde Klagbarkeit des Anspruchs ein. Strittig war die Gültigkeit der Schlichtungsklausel. ErstG und BerG bejahten dies und wiesen die Klage ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!