Die Kl übernahm für 11 Monate ein Kind in Krisenpflege und bezog dafür Pflegeelterngeld. Zusätzlich schloss sie mit dem zuständigen Land als Kinder- und Jugendhilfeträger einen freien Dienstvertrag, der ein monatliches Entgelt von brutto € 460,- vorsah. Strittig war, ob diese Zeit als Kindererziehungszeit für die Betreuung eines Pflegekinds zu berücksichtigen sei.

