Der Kl benötigte auf seiner Dienstreise aus privaten Gründen Bargeld und wollte bei einem Bankomaten die erste Bargeldbehebung von seinem Bankkonto nach Überweisung des Monatsentgelts vornehmen. Der Bankomat befand sich vor einer Postfiliale. Dort stellte er fest, dass er seine Bankomatkarte im Dienstfahrzeug vergessen hatte. Um sie zu holen, überquerte er auf dem Fußgängerübergang die Straße, wurde von einem PKW erfasst und verletzt. Fraglich war, ob dieser Weg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe.

