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Benützung eines Monowheels für den Arbeitsweg

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2021/39ZAS-Judikatur 2021, 147 Heft 3 v. 11.5.2021

Der Kl fuhr mit seinem Monowheel, einem elektrisch angetriebenen Einrad, von seinem Wohnort zu seiner Dienststelle. Monowheels verfügen über keine manuell zu betätigenden Bremsen oder Lenkeinrichtungen und sind auf das Halten des Gleichgewichts und die Steuerung durch Gewichtsverlagerung ausgelegt. Der Kl befuhr abwechselnd die Straße und den Gehsteig. Bei einer Geschwindigkeit von ca 20 km/h kam er zu Sturz und verletzte sich. Die Gründe für den Sturz konnten nicht festgestellt werden. Fraglich war, ob es sich um einen geschützten Wegunfall handle.

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