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Abgrenzung von Freundschafts- oder Gefälligkeitsdiensten zu Dienstverhältnissen

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2021/42ZAS-Judikatur 2021, 148 Heft 3 v. 11.5.2021

X bezog für den Zeitraum von 1. 5. - 13. 9. 2017 Notstandshilfe. Das AMS widerrief den Bezug und verpflichtete X zur Rückzahlung, da X in diesem Zeitraum für die P GmbH tätig gewesen sei und das nicht gemeldet habe. In ihrer Beschwerde gegen diesen Bescheid brachte X vor, sie habe sich gegenüber dem Geschäftsführer der P GmbH an einer Beschäftigung in diesem Unternehmen interessiert zeigen wollen und sei für ihre Tätigkeit auch nicht entlohnt worden, weshalb kein Dienstverhältnis zustande gekommen sei. Das BVwG behob den Bescheid des AMS. Dagegen richtet sich die Revision des AMS.

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